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Fischerei-Patente

 

Im Fischereiverein Sarganserland können alle Personen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, Gästekarten lösen. Jugendliche dürfen nur in Begleitung des erwachsenen Karteninhabers die Fischerei ausüben.

Jeder Fischer, jede Fischerin muss sich jederzeit mit offiziellen Ausweispapieren gegenüber der Fischereiaufsicht ausweisen können. Die Fischereiberechtigung ist immer "auf Mann" zu tragen.